Satzung des
Villa KünstlerBunt e.V.




§1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Villa KünstlerBunt e.V." und hat seinen Sitz in Meschede.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2
Vereinszweck

Zwecke von "Villa KünstlerBunt e.V." ist die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der bildenden Kunst, sowie die Förderung und Pflege des Kunstschaffens im kulturellen Sinne im Interesse der Gesamtheit.

Diese Tätigkeit erfolgt insbesondere durch:
1. Auseinandersetzung mit und über Kunst durch Vorträge und Diskussionen.
2. Atelierforschung
3. Förderung des künstlerischen Nachwuchses
4. Kursangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
5. Bildungsangebote
6. Kunstausstellungen
7. Öffentlichkeitsarbeit

Der Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

§ 3
Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4
Mitgliedschaft und Eintritt
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich mit den in § 2 aufgeführten Zielen und Zwecken des „Villa KünstlerBunt e.V.“ identifizieren kann.
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand kann auf Antrag Mitglieder als Fördermitglieder zulassen.

§ 5
Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand.
Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist zulässig.
Die Erklärung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes.
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.

§ 6
Beiträge und sonstige Pflichten

Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
Fördermitglieder haben lediglich das Recht, über die Höhe ihrer Beiträge abzustimmen.

§ 7
Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.

§ 8
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 9
Mitgliederversammlung

Die in den ersten drei Monaten jedes Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 10
Niederschrift

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 11
Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einzuberufenen außerordentlichen Mitgliederversammung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Werkkreis Kultur Meschede e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige kulturelle Veranstaltungen in Meschede zu verwenden hat.